Wechsel in den 2. Studienabschnitt
Wie kann ich an die Universität Freiburg in den 2. Studienabschnitt wechseln?
Sie können sich, sofern Studienplätze frei sind, bei uns bewerben oder, wenn Sie von einer anderen deutschen Universität kommen, einen Tauschpartner suchen. In beiden Fällen müssen die Auffüllkriterien erfüllt werden.
Allgemeine Informationen zum Wechsel
Informationsbroschüre für Wechslerinnen und Wechsler
Worauf muss ich bei einem Studienplatztausch achten?
Studierende der Humanmedizin können ihren Studienplatz mit einem im Studienfach Humanmedizin immatrikulierten Studierenden tauschen, wenn beide Tauschpartner
- sich im gleichen Fachsemester befinden,
- den gleichen Ausbildungsstand aufweisen können und
- an der Partneruniversität Zulassungsbeschränkungen für Hochschulwechselnde bestehen.
- Erforderlich ist außerdem die Einverständniserklärung des Tauschpartners und dessen Universität.
- Weitere Informationen im Internet (bitte hier klicken)
Nach welchen Kriterien werden die freien Plätze vergeben?
1. klinische Fachsemester
- Ergebnis des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
- Bei Ranggleichheit entscheidet die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.
- Bei Bewerbungen für das 1. klinische Fachsemester Medizin ist das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis spätestens 30. September (für die Berücksichtigung im Auffüllverfahren zum Wintersemester) bzw. bis spätestens 31. März (für die Berücksichtigung im Auffüllverfahren zum Sommersemester) bei der Universität einzureichen. Verspätet eingehende Nachweise werden im Rahmen des Auffüllverfahrens nicht berücksichtigt.
2. bis 6. klinisches Fachsemester
- Geforderte Leistungsnachweise.
- Bei Ranggleichheit entscheidet das Ergebnis des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, hilfsweise die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, hilfsweise das Los.
Kann ich mich mit meinen Leistungen für ein höheres Fachsemester bewerben?
Sie bewerben sich grundsätzlich für das nächst höhere klinische Semester
- falls Sie im Inland studiert haben (klinische Semester nach dem Physikum)
- falls Sie im Ausland studiert haben (gemäß Anrechnungsbescheid)
und müssen dann folgende Leistungsnachweise vorweisen:
Wie werden mir meine bisherigen Leistungen anerkannt?
Ich habe bisher an einer anderen Medizinischen Fakultät in der Bundesrepublik Deutschland studiert
- Eintrag über das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Freiburg
Ich habe bisher in einem anderen Studiengang oder im Ausland studiert
- Landesprüfungsamt für Medizin (Zuständigkeiten s. unten)
Welches Landesprüfungsamt (LPA) ist für mich zuständig?
- Sie sind bereits in Freiburg eingeschrieben oder zugelassen: LPA Stuttgart
- Sie sind nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren: LPA Nordrhein-Westalen, Düsseldorf
- Keine der Alternativen trifft aus Sie zu: Das LPA des Bundeslandes, in dem Sie geboren wurden
Wo finde ich weitere Informationen zur Anrechnung meiner bisherigen Studienleistungen?
Wann bewerbe ich mich um einen Studienplatz in Freiburg?
- Zum Wintersemester: 15.06. bis 15.07. (Eingang im Service Center Studium, Studierendensekretariat)
- Zum Sommersemester: 01.12. bis 15.01. (Eingang im Service Center Studium, Studierendensekretariat)
- weitere Informationen: http://www.studium.uni-freiburg.de/de/studierendenservices/immatrikulation
Bewerbungsfrist WS 2020/21: 01.07. - 20.08.2020
Wo bewerbe ich mich um einen Studienplatz in Freiburg?
Ich bin Bildungsinländer/in oder EU-Staatsangehörige/r
Ich bin Nicht-EU-Staatsangehörige/r (oder Staatenlos ohne deutsche Studienberechtigung)
Wer ist meine Ansprechpartnerin für einen Wechsel im 2. Studienabschnitt?
Ansprechpartnerin für Fragen zum Bewerbungsverfahren in der Zentralen Universitätsverwaltung: Sarah Falk
Tel. +49 761 203 8907
sarah.falk@service.uni-freiburg.de