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Famulatur

Die Famulatur umfasst 4 Monate (120 Tage) und ist Zulassungsvoraussetzung bei der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung. Die Famulatur ist folgt abzuleisten:

  • für die Dauer von 2 Monaten in einem Krankenhaus oder einer stationären Rehabilitationseinrichtung           

  • für die Dauer eines Monats in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis,
  • für die Dauer eines Monats in der hausärztlichen Versorgung                            

      (Beteiligt an hausärztlicher Versorgung sind: niedergelassene Allgemeinärzte, niedergelassene Kinderärzte,           niedergelassene Internisten ohne Schwerpunkt)

 

Es müssen also insgesamt 120 Kalendertage nachgewiesen werden, wobei alle Tage gezählt werden, also auch Wochenenden und Feiertage. Unterbrechungen (zum Beispiel durch Krankheit) müssen gesondert aufgezeichnet werden und werden nicht berücksichtigt.

Eine Aufteilung in bis zu 5 Abschnitte ist möglich, die Mindestdauer pro Abschnitt beträgt dabei 14 Kalendertage.
Wichtig ist es, die Famulatur auf dem "Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus" bescheinigen zu lassen. Dieses kann über das Internet beim Landesprüfungsamt bzw. Studiendekanat per Link abgerufen werden. Das Zeugnis muss den Praxis- oder Klinikstempel enthalten und vom ausbildenden Arzt unterschrieben sein. Es dürfen keine Korrekturen (Tipp-Ex etc.) vorgenommen werden. Das Ausstelldatum darf nicht vor dem Abschlussdatum des Famulaturzeitraums liegen.

Die Famulatur muss während der unterrichtsfreien Zeit stattfinden, das heißt in den Semesterferien oder in einem Urlaubssemester. Wird sie während des Semesters abgeleistet, so muss das Studiendekanat durch ein Dienstsiegel bestätigen, dass während dem Famulaturzeitraum keine regulären Veranstaltungen stattfanden, an denen die/der Studierende teilnehmen sollte, oder es aus Gründen der universitären Ausbildungspläne keine andere Möglichkeit gab.
(Bitte kommen Sie während der Sprechzeiten mit dem ausgefüllten Zeugnisformular zu Frau Binninger)

Famulaturen sind entsprechend § 7 ÄAppO während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Im Studienplan vorgesehene Kurse können zu Gunsten von Famulaturen nicht gestrichen werden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt des LPAs!


Postanschrift des Landesprüfungsamtes Baden-Württemberg:

Nordbahnhofstr. 135
70191 Stuttgart