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2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

 

Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist in §§ 27 ff. der Approbationsordnung für Ärzte geregelt. Über die Inhalte können Sie sich auf der Webseite des IMPP (unter "Gegenstandskataloge") informieren.

 


  • Anmeldeschluss (Ausschlussfrist):

     jeweils der 10. Januar bzw. 10. Juni

     Die Anmeldung ist online über die Webseite des Landesprüfungsamtes Stuttgart vorzunehmen

 

Antragsformulare für die Anrechnungen der Famulaturen finden Sie auf der Webseite des Landesprüfungsamtes Stuttgart.