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Wechsel in den 2. Studienabschnitt

Wie kann ich an die Universität Freiburg in den 2. Studienabschnitt wechseln?

 

Wenn Sie in den Studiengang Humanmedizin an der Universität Freiburg in einem höheren Fachsemester einsteigen wollen, dann bewerben Sie sich bitte innerhalb der Bewerbungsfrist. Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal.

Bewerbung sind wie folgt möglich:
zum Wintersemester nur in ungerade Fachsemester (1., 3., 5. Klinische Semester)
zum Sommersemester nur in gerade Fachsemester (2., 4., 6. Klinische Semester) 

Sie können in einem höheren Fachsemester nur zugelassen werden, wenn Sie, die in den Auswahlsatzungen festgelegten Auffüllkriterien für höhere Fachsemester erfüllen und freie Studienplätze zur Verfügung stehen. Dies wird im Rahmen des Auswahlverfahrens für höhere Fachsemester geprüft. Die Unterlagen zu Ihren bisher erbrachten Leistungen laden Sie im Bewerbungsportal hoch.

Weitere Informationen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester finden Sie im aktuellen Merkblatt.

Allgemeine Informationen zum Wechsel

Informationsbroschüre für Wechsler*innen

 

Worauf muss ich bei einem Studienplatztausch achten?

Studierende der Humanmedizin an der Uni Freiburg ist ein Studienplatztausch gemäß §7 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • sich im gleichen Fachsemester befinden,
  • den gleichen Ausbildungsstand aufweisen können und
  • an der Partneruniversität Zulassungsbeschränkungen für Hochschulwechselnde bestehen.
  • Erforderlich ist außerdem die Einverständniserklärung des Tauschpartners und dessen Universität.
  • Weitere Informationen im Internet (bitte hier klicken)

 

Nach welchen Kriterien werden die freien Plätze vergeben?

1. klinische Fachsemester

  • Geforderter Leistungsnachweis: Physikum
  • Die Auswahl der Bewerber/Bewerberinnen in das 1. klinische Fachsemester erfolgt aufgrund des Ergebnisses
    des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (§ 1 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ÄAppO). Bei Ranggleichheit
    entscheidet das Los.

 

2. bis 6. klinisches Fachsemester

  • Geforderte Leistungsnachweise.
  • Die Auswahl der Bewerber/Bewerberinnen in das 2. bis 6. klinische Fachsemester erfolgt jeweils aufgrund
    der geforderten Leistungsnachweise. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los. (siehe nächster Punkt)

 

Kann ich mich mit meinen Leistungen für ein höheres Fachsemester bewerben?

Sie bewerben sich grundsätzlich für das nächst höhere klinische Semester

  • falls Sie im Inland studiert haben (klinische Semester nach dem Physikum)
  • falls Sie im Ausland studiert haben (gemäß Anrechnungsbescheid)

Für die Zulassung im Rahmen des Auffüllverfahrens im Zweiten Studienabschnitt des Studiengangs
Humanmedizin (1. bis 6. klinisches Fachsemester) sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen (die Fächer,
Querschnittsbereiche und Blockpraktika gemäß § 27 Absatz 1 ÄAppO sind in der Anlage zu dieser Satzung
aufgeführt):

1. klinisches Semester
– Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

2. klinisches Semester
– Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
– Leistungsnachweise in folgenden Fächern:

  1. Pathologie Teil 1
  2. Pharmakologie, Toxikologie Teil 1
  3. Hygiene, Mikrobiologie, Virologie

– drei weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14)

3. klinisches Semester
– Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
– Leistungsnachweise in folgenden Fächern:

  1. Pathologie
  2. Pharmakologie, Toxikologie
  3. Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
  4. Chirurgie oder Innere Medizin

– sechs weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14)

4. klinisches Semester
– Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
– Leistungsnachweise in folgenden Fächern:

  1. Pathologie
  2. Pharmakologie, Toxikologie
  3. Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
  4. Chirurgie oder Innere Medizin

– zwölf weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14)
– ein Leistungsnachweis in den in § 27 Absatz 4 ÄAppO genannten Blockpraktika (Nr. 1–5)

5. klinisches Semester
– Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
– Leistungsnachweise in folgenden Fächern:

  1. Pathologie
  2. Pharmakologie, Toxikologie
  3. Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
  4. Chirurgie
  5. Innere Medizin

– 18 weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14)
– zwei Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 4 ÄAppO genannten Blockpraktika (Nr. 1–5)

6. klinisches Semester
– Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
– Leistungsnachweise in folgenden Fächern:

  1. Pathologie
  2. Pharmakologie, Toxikologie
  3. Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
  4. Chirurgie
  5. Innere Medizin
  6. Kinderheilkunde

– 24 weitere Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 1 ÄAppO genannten Fächern (Nr. 1–21) und Querschnittsbereichen (Nr. 1–14)
– fünf Leistungsnachweise in den in § 27 Absatz 4 ÄAppO genannten Blockpraktika (Nr. 1–5)

Die Auswahl der Bewerber/Bewerberinnen in das 1. klinische Fachsemester erfolgt aufgrund des Ergebnisses
des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (§ 1 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 ÄAppO). Bei Ranggleichheit
entscheidet das Los.

Die Auswahl der Bewerber/Bewerberinnen in das 2. bis 6. klinische Fachsemester erfolgt jeweils aufgrund
der geforderten Leistungsnachweise. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

Ausschlussfrist
Bewerber/Bewerberinnen, welche die im Bewerbungssemester erworbenen Scheine bzw. Nachweise über
abgelegte Prüfungen nicht bis zum Ende der Nachreichungsfrist (20. März für das Sommersemester und
20. September für das Wintersemester) bei der Albert-Ludwigs-Universität eingereicht haben, nehmen am Auffüllverfahren nicht teil. Bei Bewerbungen für das 1. klinische Semester im Studiengang Humanmedizin
ist das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis spätestens 30. September für das Wintersemester bei der Albert-Ludwigs-Universität einzureichen. Verspätet eingehende Nachweise werden im Rahmen des Auffüllverfahrens nicht berücksichtigt.

Wie werden mir meine bisherigen Leistungen anerkannt?

 

Ich habe bisher an einer anderen Medizinischen Fakultät in der Bundesrepublik Deutschland studiert

  • Eintrag über das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Freiburg

 

Ich habe bisher in einem anderen Studiengang oder im Ausland studiert

  • Landesprüfungsamt für Medizin (Zuständigkeiten s. unten)

 

Welches Landesprüfungsamt (LPA) ist für mich zuständig?

  • Sie sind bereits in Freiburg eingeschrieben oder zugelassen: LPA Stuttgart
  • Sie sind nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren: LPA Nordrhein-Westalen, Düsseldorf
  • Keine der Alternativen trifft aus Sie zu: Das LPA des Bundeslandes, in dem Sie geboren wurden

 

Wo finde ich weitere Informationen zur Anrechnung meiner bisherigen Studienleistungen?

Wann bewerbe ich mich um einen Studienplatz in Freiburg?

 

Wo bewerbe ich mich um einen Studienplatz in Freiburg?

Ich bin Bildungsinländer/in oder EU-Staatsangehörige/r

 

Ich bin Nicht-EU-Staatsangehörige/r (oder Staatenlos ohne deutsche Studienberechtigung)

Wer sind meine Ansprechpartner*innen für einen Wechsel im 2. Studienabschnitt?

Ansprechpartnerin für Fragen zum Bewerbungsverfahren in der Zentralen Universitätsverwaltung: Dr. Alexander Prediger

Tel. +49 761 203 67449

Ansprechpartnerin für Fragen zum Studienverlauf im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät: Sabine Binninger

Tel. + 49 761 270 72380