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Studium mit Kind/ern

Um die Vereinbarkeit von Familie und Studium zu unterstützen, beraten wir gerne schwangere Studierende und studierende Eltern. 

Folgende Hilfestellungen können wir Ihnen anbieten:

  • Individuelle Studienberatung und Kurseinteilung
  • Unterstützung bei auftretenden Studienproblemen
  • Hinweise für Schwangere und Stillende

 

Zuständigkeit

 

Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen

Nach § 15 Mutterschutzgesetz soll eine Studentin ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung der Universität mitteilen, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist. Als Nachweis der Schwangerschaft ist der Universität eine Kopie des Mutterpasses, eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers vorzulegen, woraus der voraussichtliche Tag der Entbindung hervorgeht. Ebenfalls soll eine stillende Studentin der Universität unverzüglich mitteilen, dass sie stillt.

Auf die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes können sich Studentinnen nur berufen, wenn sie der Hochschule angezeigt haben, dass sie schwanger sind oder stillen.

Die Mitteilung ist an das Service Center Studium, Sedanstraße 6, 79098 Freiburg zu richten.

http://www.studium.uni-freiburg.de/de/studierendenservices/mutterschutz

 

An der Medizinischen Fakultät gilt für schwangere und stillende Studierende:

  • Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Betriebsärztin (ärztliche Schweigepflicht) und lassen sich entsprechend beraten.
  • Während der Schwangerschaft und Stillzeit gibt es unzulässige Tätigkeiten, d.h. Sie können nicht an allen Fächern teilnehmen. Ersatzleistungen können begrenzt angeboten werden.
  • 1. Studienabschnitt:  Eine Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungen wird von der Sicherheits                beauftragten der Universität Freiburg geprüft.
  • 2. Studienabschnitt:   Eine Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungen wird von den Fachvertretern beurteilt.
  • Praktisches Jahr: Eine Teilnahme an der Ausbildung im Praktischen Jahre hängt von dem Fach und den jeweiligen Lehrkrankenhäusern ab. Für jede schwangere/stillende Studentierende muss eine individuelle Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.
  • Geben Sie den Lehrverantwortlichen der Fächer vor dem Kurs und der Prüfung Bescheid, dass Sie schwanger sind oder stillen.
  • Sie können jederzeit von Kursen und Prüfungen zurücktreten. Wenn Sie jedoch an dem Kurs oder der Prüfung teilgenommen haben, ist die Teilnahme bzw. das Ergebnis gültig.

Das Mutterschutzgesetz gilt sowohl für die praktischen Ausbildungen als auch für die nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen durchzuführenden Prüfungen.

Beratung

  • Die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst bietet allen Schwangeren und Stillenden eine freiwillige individuelle Beratung an. Auch falls Sie eine Schwangerschaft planen und sich bereits im Vorfeld informieren möchten, stehen wir Ihnen zur Verfügung. Zum Beratungstermin bringen Sie bitte Ihren Impfausweis, ggf. vorhandene medizinische Befunde und das Curriculum des maßgeblichen Studienabschnittes mit. Die Beratung, alle Befunde und Empfehlungen unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht.

    Terminvereinbarung:

    E-Mail: arbeitsmedizin@uniklinik-freiburg.de, Telefon: 0761/270-20530/20521 

  • Stabsstelle Sicherheit der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ist für alle Fragen zu der Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen zuständig. mutterschutz@zv.uni-freiburg.de

  • Die Fachschaft hat eine Anlaufstelle für Medizinstudierende mit Kinderwunsch, in Schwangerschaft oder mit Kindern eingerichtet. familie@ofamed.de 

 

Wichtige Links:

 

Zusätzliche Informations- und Beratungsangebote der Universität Freiburg

Urlaubssemester

Für die Elternzeit haben Sie einen Anspruch auf 6 Urlaubssemester ab Geburt des Kindes und bis zum 3. LJ (teilbar mit PartnerIn). Allerdings entfällt Ihnen die Möglichkeit während dieser Urlaubssemester BAföG zu bekommen. Sie können aber weiterhin Scheine und Prüfungen absolvieren. (Homepage Universität)

Finanzierung

Während Urlaubssemester können Sie evtl. einen Antrag auf ALG 2 oder Eltern-/Kindergeld stellen. Bei Bezug von BAföG können Sie einen Kinderbetreuungszuschlag bekommen. (Homepage Studierendenwerk)

Sonstige Informationen