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3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

 

Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist in §§ 30 ff der Approbationsordnung für Ärzte geregelt.

 

  • Anmeldeschluss (Ausschlussfrist):
    jeweils 10. Januar / 10. Juni

    Die Anmeldung ist online über die Website des Landesprüfungsamtes Stuttgart vorzunehmen.