3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist in §§ 30 ff der Approbationsordnung für Ärzte geregelt.
- Anmeldeschluss (Ausschlussfrist):
jeweils 10. Januar / 10. Juni
Die Anmeldung ist online über die Website des Landesprüfungsamtes Stuttgart vorzunehmen.
- Weitere Informationen: s. medicAL