PJ-Verteilungsverfahren
Informationen zum Verteilungsverfahren | ||||||||||||||||||
Für Freiburger Studierende im Praktischen Jahr gelten folgende Regelungen: Der Antritt eines Auslandstertials ist nur dann möglich, wenn - das Studiendekanat mindestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Tertialbeginn über dieses Vorhaben informiert wurde bzw. ihm die schriftliche Zusage der Einrichtung im Ausland (Krankenhaus oder Universitätsklinik) vorliegt und - dem Studiendekanat der genaue Antrittstermin des nachfolgenden Tertials in Deutschland mitgeteilt wird.
Als Stichtage gelten hierfür im Praktischen Jahr
Empfehlungsschreiben (Dekans-Briefe) bzw. Studienbescheinigungen für PJ-Tertiale im Ausland (maximal drei) können nur dann ausgestellt werden, wenn folgende Unterlagen und Zeugnisse vorgelegt werden: Für Studierende nach Alter AO: Für Studierende nach Neuer AO: Bitte stellen Sie Anträge auf Dekans-Brief rechtzeitig! Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Auslandsbüros. |
