PJ-Zulassung für Externe
Zulassung nicht in Freiburg immatrikulierter Studierender zur Ausbildung im Praktischen Jahr
In grundsätzlicher Beantwortung zahlreicher Anfragen sei auf folgendes hingewiesen:
- Es sind ausschließlich die in Freiburg immatriklulierten Studierenden berechtigt, sich am regulären Verteilungsverfahren für das Praktische Jahr zu beteiligen.
- Studierende, die beide Pflichtfächer (Chirurgie und Innere Medizin) im Ausland absolvieren, haben die Möglichkeit, nur ihr Wahlfach an der Universitätsklinik Freiburg abzuleisten, sofern hierfür ein Ausbildungsplatz zur Verfügung steht und die schriftlichen, unterschriebenen Zusagen (keine E-mails) der ausländischen Universitäten mit der Bewerbung vorgelegt werden.
- Ihrem formlosen Antrag sollten Examenszeugnisse beiliegen, sowie eine Bestätigung Ihrer Heimatuniversität, dass Sie alle Leistungsnachweise erbracht haben und zum PJ zugelassen werden. Des Weiteren benötigen wir eine schriftliche Zusage Ihrer Universität, dass Sie bis zur Umimmatrikulation an die Universität Freiburg im Februar/August an Ihrer Universität immatrikuliert und versichert bleiben.
- Restkapazitäten, die nach Abschluß unseres Verteilungsverfahrens noch verfügbar sind, werden auf besonderen Antrag auch an Studierende, die nicht in Baden-Württemberg immatrikuliert sind, vergeben. Sollte uns Ihre Bewerbung bereits vorliegen, melden wir uns zu gegebener Zeit bei Ihnen.
- An unserer Universität kann nur das ganze PJ (Ausnahme Auslandsdrittel) abgeleistet werden. Der Studierende muß sich umimmatrikulieren, Quereinstieg ist nicht möglich.
- Studierende aus dem Ausland müssen unbedingt die Anerkennung ihres Studiums durch die Bezirksregierung Münster sowie einen schriftlichen Nachweis ihrer Deutsch-Sprachkenntnisse mit Notenangabe vorlegen.
- Bei Auslandstertialen müssen die schriftlichen Zusagen vorgelegt werden.
Stand: Oktober 2010
