Informationen zum PJ-Antrag
zu 1) Personalien zu 2) Auswahlkriterien
In allen Fällen gilt auch der im unmittelbar angrenzenden NACHBARKREIS zum gewünschten Ausbildungsort nachgewiesene HAUPTWOHNSITZ als Auswahlkriterium. Alle Nachweise müssen innerhalb der Antragsfrist (Ausschlußfrist) vorgelegt werden. Für die Bestätigung des Hauptwohnsitzes durch die Meldebehörde können Sie den Vordruck auf der Rückseite des Antragformulars verwenden. zu 3) Wahl des Ausbildungsortes In allen anderen Fällen sind drei verschiedene Ausbildungsorte aus dem jeweiligen Ausbildungsangebot in 1., 2. und 3. Präferenz anzugeben. Schätzen Sie Ihre Zuteilungs-Chancen realistisch ein und geben Sie in 2. und 3. Präferenz keine Ausbildungsorte an, für die in der Vergangenheit häufig mehr Bewerbungen als PJ-Plätze vorlagen. Es ist z.B. nicht sinnvoll, in 2. oder 3. Präferenz Freiburg oder Freiburg-nahe Orte anzugeben, da hierfür in der Regel mehr Erstbewerbungen eingehen als Plätze vorhanden sind, und Wünsche in 2. Präferenz gar nicht zum Zuge kommen werden. Beachten Sie, daß sie sich nur an Ausbildungsstätten einer Universität Baden-Württembergs bewerben dürfen. zu 4) Wahlfachwunsch Beachten Sie bitte: Der Wahlfachwunsch hat k e i n e n Vorrang vor den Auswahlkriterien für den gewünschten Ausbildungsort. Verzicht und erneute Bewerbung Wenn Sie den Zuweisungsbescheid innerhalb der gesetzten Frist nicht beantwortet haben, wird Ihr Platz an "Nachrücker" vergeben. Nachrückverfahren Status der PJ-Studenten 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Formulare für die Anmeldung zur Prüfung erhalten Sie jeweils zur gegebenen Zeit im Studentensekretariat Ihres Lehrkrankenhauses oder im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät. Weitere Hinweise: Die Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ) gliedert sich in 3 x 16 Wochen. Da die Fehlzeiten von 20 Ausbildungstagen jedoch bereits in die einzelnen Ausbildungsdrittel eingeplant sind und den Studierenden als Examensvorbereitungszeit am Ende des PJ zur Verfügung stehen, ist die Einteilung an der Universität Freiburg wie folgt festgelegt: 1. Drittel = 15 Wochen 2. Drittel = 14 Wochen 3. Drittel = 15 Wochen Es handelt sich hierbei um effektive Arbeitszeit. Unterbrechungen z.B. durch Krankheit ec. (jeder einzelne Unterbrechungstag) müssen sofort im Anschluß an das Tertial in dem die Unterbrechung erfolgte, nachgeholt werden. Der Beginn der folgenden Tertiale verschiebt sich somit entsprechend weiter nach hinten. Empfehlung zum Freizeitausgleich: Der Studienplan für das Praktische Jahr sieht eine Teilnahme der Studierenden am Bereitschaftsdienst vor. Es wird empfohlen, dafür einen Freizeitausgleich zu gewähren. Dafür bieten sich die folgenden Termine an:
Beginn des PJ: PJ-Beginns und Dritteleinteilung werden ein Semester im Voraus bei der PJ-Vorbesprechung (Beginn des Verteilungsverfahrens) bekanntgegeben (Aushang beachten). Auslandstertial(e): Falls das PJ z.T. im Ausland absolviert wird, ist folgendes zu beachten: 1. Bei nur einem Auslandstertial von 16 Wochen, sind die restlichen zwei Tertiale an der Heimatuniversität mit jeweils 14 Wochen abzuleisten. 2. Die Dauer eines Ausbildungsdrittels beträgt mindestens 12, maximal 16 Wochen. 3. Das Auslandsvorhaben sollte mit dem universitätsinternen Zeitplan abgestimmt werden. 4. Der Antritt eines Auslands-Tertials ist nur dann möglich, wenn das Studiendekanat mindestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Tertialbeginn* über dieses Vorhaben informiert worden ist und dem Studiendekanat der Antrittstermin des nachfolgenden Tertials in Deutschland mitgeteilt wird. (* Die konkreten Stichtage werden jedes Semester vom Studiendekanat bekannt gegeben). 5. Für weitere Informationen über die "Ableistung von Teilen der praktischen Ausbildung im Ausland" ist ein Merkblatt des Landesprüfungsamtes auf der Homepage des LPA verfügbar. 6. Empfehlungschreiben des Studiendekans für PJ-Tertiale im Ausland erhalten Studenten nur dann, wenn die 1. Ärztliche Prüfung und die danach erzielten Prüfungen im Durchschnitt zumindest mit "befriedigend" abgeschlossen wurden. Ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Landessprache müssen nachgewiesen werden (z.B. Anglistisches Seminar, Institut Francais oder Nachweis einer mindestens dreijährigen Schulausbildung in der jeweiligen Sprache). 7. Einstellungs- und Abschlußuntersuchung bei der Personalärztlichen Untersuchungsstelle der Universität Freiburg (Berliner Allee 6, 79110 Freiburg, Tel. 270-2010) sind Pflicht (Erlaß des Sozialministeriums).
Curriculum des dritten klinischen Studienabschnittes Diese Curricula werden den PJ-Studierenden bei Antritt des Praktischen Jahres kostenlos zur Verfügung gestellt. Letzte Aktualisierung:Oktober 2010 |
