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Informationen zum PJ-Antrag

 

zu 1) Personalien
Geben Sie bitte Ihre Personalien in der gewünschten Reihenfolge vollständig und gut lesbar in Blockschrift an.
Geben Sie im Antrag die Adresse an, unter der Sie während des Semesters und bis zum Beginn des PJ für event. Rückfragen und für den schriftlichen Zuweisungsbescheid auch tatsächlich erreichbar sind.

zu 2) Auswahlkriterien
Kreuzen Sie bitte die für Sie zutreffenden Auswahlkriterien in Bezug auf den gewünschten Ausbildungsort an, und legen Sie die entsprechenden Belege vor:

  • bei A muß die Eigenschaft als Schwerbehinderter durch amtlichen Ausweis nachgewiesen werden und die Bindung an den gewünschten Ausbildungsort erkennbar sein;
  • bei B gilt als Nachweis der gesetzlichen Sorgepflicht die Geburtsurkunde der Kinder oder Eintrag im Familienstammbuch in Verbindung mit der amtlichen Meldebestätigung über den gemeinsamen HAUPTWOHNSITZ am gewünschten Ausbildungsort;
  • bei C ist die standesamtliche Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch in Verbindung mit der amtlichen Meldebescheinigung über den gemeinsamen HAUPTWOHNSITZ der Ehepartner erforderlich;
  • bei D muß aus der amtlichen Meldebestätigung der Hauptwohnsitz des Bewerbers her vorgehen.

In allen Fällen gilt auch der im unmittelbar angrenzenden NACHBARKREIS zum gewünschten Ausbildungsort nachgewiesene HAUPTWOHNSITZ als Auswahlkriterium.

Alle Nachweise müssen innerhalb der Antragsfrist (Ausschlußfrist) vorgelegt werden.

Für die Bestätigung des Hauptwohnsitzes durch die Meldebehörde können Sie den Vordruck auf der Rückseite des Antragformulars verwenden.

zu 3) Wahl des Ausbildungsortes
Wenn die Auswahlkriterien A oder B erfüllt sind, genügt es, nur den damit begründeten Ausbildungsort unter Erstpräferenz einzutragen.

In allen anderen Fällen sind drei verschiedene Ausbildungsorte aus dem jeweiligen Ausbildungsangebot in 1., 2. und 3. Präferenz anzugeben.

Schätzen Sie Ihre Zuteilungs-Chancen realistisch ein und geben Sie in 2. und 3. Präferenz keine Ausbildungsorte an, für die in der Vergangenheit häufig mehr Bewerbungen als PJ-Plätze vorlagen. Es ist z.B. nicht sinnvoll, in 2. oder 3. Präferenz Freiburg oder Freiburg-nahe Orte anzugeben, da hierfür in der Regel mehr Erstbewerbungen eingehen als Plätze vorhanden sind, und Wünsche in 2. Präferenz gar nicht zum Zuge kommen werden.

Beachten Sie, daß sie sich nur an Ausbildungsstätten einer Universität Baden-Württembergs bewerben dürfen.

zu 4) Wahlfachwunsch
Nennen Sie bitte 3 verschiedene Wahlfachwünsche in 1., 2. und 3. Rangfolge und orientieren Sie sich dabei an den Möglichkeiten des gewünschten Ausbildungsortes.

Beachten Sie bitte: Der Wahlfachwunsch hat k e i n e n Vorrang vor den Auswahlkriterien für den gewünschten Ausbildungsort.

Verzicht und erneute Bewerbung
Wenn Sie den zugeteilten Ausbildungsplatz nicht annehmen können, teilen Sie Ihren Verzicht bitte unverzüglich schriftlich dem Studiendekanat mit. Eine Reservierung des Platzes für den nächsten Eingangstermin ist nicht möglich. Sie müssen sich zu gegebener Zeit erneut regulär bewerben und werden nach Maßgabe des jeweiligen Ausbildungsangebotes einen neuen Ausbildungsplatz erhalten.

Wenn Sie den Zuweisungsbescheid innerhalb der gesetzten Frist nicht beantwortet haben, wird Ihr Platz an "Nachrücker" vergeben.

Nachrückverfahren
Für die Ausbildungsorte, um die sich in 1. Präferenz mehr Studenten beworben haben als Plätze vorhanden sind, werden Nachrücklisten ausgelost. Die Bewerber rücken in der ausgelosten Reihenfolge automatisch nach, wenn Plätze frei werden. Sie verlieren die Anwartschaft auf der Nachrückliste nicht, wenn sie zunächst fristgerecht einen Ihnen zugewiesenen Ersatzplatz annehmen.

Status der PJ-Studenten
Die Ausbildung im Praktischen Jahr (3. klinischer Studienabschnitt) ist reguläres Universitätsstudium. Die rechtliche Stellung als ordentlicher Studierender ändert sich nicht, Sie bleiben wie bisher gesetzlich unfallversichert nach der RVO (auch gegen Berufskrankheiten, die Sie sich während der praktischen Ausbildung zuziehen können) und krankenversichert und erhalten gegebenenfalls Ausbildungsförderung nach BAFÖG.

2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung wird in der Regel am Ausbildungsort (Lehrkrankenhaus) abgelegt. Die Prüfungen finden im Frühjahr im April/Mai und im Herbst im Oktober/November statt. Meldetermine beim LPA sind - wie bei allen vorausgegangenen Prüfungen - 10. Januar für die Prüfungen im Frühjahr, 10. Juni für die Prüfungen im Herbst.

Formulare für die Anmeldung zur Prüfung erhalten Sie jeweils zur gegebenen Zeit im Studentensekretariat Ihres Lehrkrankenhauses oder im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät.

Weitere Hinweise:

Die Ausbildung im Praktischen Jahr (PJ) gliedert sich in 3 x 16 Wochen. Da die Fehlzeiten von 20 Ausbildungstagen jedoch bereits in die einzelnen Ausbildungsdrittel eingeplant sind und den Studierenden als Examensvorbereitungszeit am Ende des PJ zur Verfügung stehen, ist die Einteilung an der Universität Freiburg wie folgt festgelegt:

1. Drittel = 15 Wochen

2. Drittel = 14 Wochen

3. Drittel = 15 Wochen

Es handelt sich hierbei um effektive Arbeitszeit. Unterbrechungen z.B. durch Krankheit ec. (jeder einzelne Unterbrechungstag) müssen sofort im Anschluß an das Tertial in dem die Unterbrechung erfolgte, nachgeholt werden. Der Beginn der folgenden Tertiale verschiebt sich somit entsprechend weiter nach hinten.

Empfehlung zum Freizeitausgleich:

Der Studienplan für das Praktische Jahr sieht eine Teilnahme der Studierenden am Bereitschaftsdienst vor. Es wird empfohlen, dafür einen Freizeitausgleich zu gewähren. Dafür bieten sich die folgenden Termine an:

  • Der Tag nach Himmelfahrt
  • Dienstag u. Mittwoch nach Pfingsten
  • der Tag nach Fronleichnam
  • um Weihnachten oder Neujahr so, daß unter Einbezug der Feiertage eine zusammenhängende Woche Freizeit resultiert.

Beginn des PJ

PJ-Beginns und Dritteleinteilung werden ein Semester im Voraus bei der PJ-Vorbesprechung (Beginn des Verteilungsverfahrens) bekanntgegeben (Aushang beachten).

Wenn das gesamte PJ an der Universitätsklinik Freiburg oder einem der Akademischen Lehrkrankenhäuser abgeleistet wird, ist die o.g. Einteilung der Ausbildungsdrittel einzuhalten.

Auslandstertial(e):

Falls das PJ z.T. im Ausland absolviert wird, ist folgendes zu beachten:

1. Bei nur einem Auslandstertial von 16 Wochen, sind die restlichen zwei Tertiale an der Heimatuniversität mit jeweils 14 Wochen abzuleisten.

2. Die Dauer eines Ausbildungsdrittels beträgt mindestens 12, maximal 16 Wochen.

3. Das Auslandsvorhaben sollte mit dem universitätsinternen Zeitplan abgestimmt werden.

4. Der Antritt eines Auslands-Tertials ist nur dann möglich, wenn das Studiendekanat mindestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Tertialbeginn* über dieses Vorhaben informiert worden ist und dem Studiendekanat der Antrittstermin des nachfolgenden Tertials in Deutschland mitgeteilt wird.

(* Die konkreten Stichtage werden jedes Semester vom Studiendekanat bekannt gegeben).

5. Für weitere Informationen über die "Ableistung von Teilen der praktischen Ausbildung im Ausland" ist ein Merkblatt des Landesprüfungsamtes auf der Homepage des LPA verfügbar.

6. Empfehlungschreiben des Studiendekans für PJ-Tertiale im Ausland erhalten Studenten nur dann, wenn die 1. Ärztliche Prüfung und die danach erzielten Prüfungen im Durchschnitt zumindest mit "befriedigend" abgeschlossen wurden.  Ausreichende Kenntnisse der jeweiligen Landessprache müssen nachgewiesen werden (z.B. Anglistisches Seminar, Institut Francais oder Nachweis einer mindestens dreijährigen Schulausbildung in der jeweiligen Sprache).

7. Einstellungs- und Abschlußuntersuchung bei der Personalärztlichen Untersuchungsstelle der Universität Freiburg (Berliner Allee 6, 79110 Freiburg, Tel. 270-2010) sind Pflicht (Erlaß des Sozialministeriums).

 

Curriculum des dritten klinischen Studienabschnittes

Im Sommersemester 2000 erstellte die Medizinische Fakultät Freiburg nach Abstimmung mit ihren Akademischen Lehrkrankenhäusern bindende Curricula für die Pflichtfächer "Innere" und "Chirurgie" wie auch für alle "Wahlfächer".

Diese Curricula werden den PJ-Studierenden bei Antritt des Praktischen Jahres kostenlos zur Verfügung gestellt.

Letzte Aktualisierung:Oktober 2010

 

Semestertermine

SS 2012

 

1. Studienabschnitt:
16.04. - 21.07.12
4. Fachsemester: Beginn Biochemie-Praktikum: 10.04.2012
2. Studienabschnitt:
16.04. - 10.08.12

 

Freie Tage
Maifeiertag: 01.05.12
Christi Himmelfahrt: 17.05.12
Pfingstpause: 29.05.12 - 02.06.12
Fronleichnam: 07.06.12


WS 2012/13

 

1. Studienabschnitt:
1. Sem. 22.10.12 - 16.02.13
3. Sem. 15.10.12 - 16.02.13
2. Studienabschnitt:
15.10.12 - 16.02.13

 

Freie Tage
Allerheiligen: 01.11.12
Weihnachtspause: 24.12.12 - 06.01.13

 


SS 2013

 

1. Studienabschnitt:
15.04. - 20.07.13
4. Fachsemester: Beginn Biochemie-Praktikum: 08.04.2013
2. Studienabschnitt:
15.04. - 10.08.13

 

Freie Tage
Maifeiertag: 01.05.13
Christi Himmelfahrt: 09.05.13
Pfingstpause: 21.05.13 - 25.05.13
Fonleichnam: 30.05.13


 

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