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Studiengebühren PJ & Examina



Studierende im Praktischen Jahr (§ 3 Satz 2 Nr.3 LHGebG)

Studierende der Humanmedizin, die das Praktische Jahr absolvieren, sind für 2 Semester von der Gebührenpflicht ausgenommen. Die Mitteilung über den Antritt des Praktischen Jahres der Studierenden erfolgt direkt durch das medizinische Studiendekanat. Ein Antrag, um die Ausnahme der Gebührenpflicht anzuzeigen, ist nicht erforderlich. Studienbescheinigungen für das erste Semester des Praktischen Jahres sind erst nach Antritt des Praktischen Jahres (und Bezahlung des Studentenwerksbeitrags sowie des Verwaltungskostenbeitrags) erhältlich. Sofern die Studienbescheinigungen früher benötigt werden, müssen zunächst die Studiengebühren in Höhe von 500 € entrichtet werden. Bei Antritt des Praktischen Jahres werden die bereits bezahlten Studiengebühren erstattet. Um die Studiengebühren erstattet zu bekommen, muss ein "Antrag auf Erstattung der Studiengebühren" (erhältlich im Rektorat) gestellt werden.


Prüfungskandidaten/-kandidatinnen

Gemäß § 17 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO) der Universität Freiburg vom 20.09.2007 (Amtliche Bekanntmachung Nr. 53 vom 20.09.2007, Seiten 212-225) müssen Prüfungskandidaten/-kandidatinnen bis zur Erbringung der letzten Prüfungsleistung (mündliche oder schriftliche Prüfung bzw. Abschlussarbeit), einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Wiederholung, an der Universität Freiburg immatrikuliert sein.

Damit sind diese Studierenden grundsätzlich verpflichtet, während der Examensphase Studiengebühren gemäß §§ 3 ff. des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) Baden-Württemberg bzw. §§ 1 ff. der Satzung über die Erhebung von Studiengebühren in nicht konsekutiven Masterstudiengängen und Aufbaustudiengängen an der Universität Freiburg (im Folgenden: Satzung) zu zahlen.

Prüfungskandidaten/-kandidatinnen, die sich binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit exmatrikulieren, wird eine bereits für das begonnene Semester bezahlte Studiengebühr ganz erstattet. Bei einer späteren Exmatrikulation wird die Studiengebühr anteilig erstattet (§ 5 Abs. 3 LHGebG bzw. § 5 der Satzung).


Ansprechpartner:

Grundsatzangelegenheiten
Margot Zehnder
Tel. 0761/203-4852
Telefon-Sprechzeiten:
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
zehnder@verwaltung.uni-freiburg.de

Buchstabe A-K
Nadine Graf
Tel. 0761/203-4853
Telefon-Sprechzeiten:
Mo-Fr: 8.00 - 9.00 Uhr, Mo-Do: 14.00 - 15.00 Uhr
graf@verwaltung.uni-freiburg.de

Buchstabe L-Z
Manuela Krezmaier
Tel. 0761/203-4854
Telefon-Sprechzeiten:
Mo-Fr: 8.00 - 9.00 Uhr
seiter@verwaltung.uni-freiburg.de

Stand: Februar 2010

Semestertermine

WS 2011/12

 

1. Studienabschnitt:
1. Sem. 24.10.11 - 18.02.12
3. Sem. 17.10.11 - 18.02.12
2. Studienabschnitt:
10.10.11 - 10.02.12

 

Freie Tage

Allerheiligen: 01.11.11

Weihnachtspause: 24.12.11 - 07.01.12


SS 2012

 

1. Studienabschnitt:
16.04. - 21.07.12
4. Fachsemester: Beginn Biochemie-Praktikum: 10.04.2012
2. Studienabschnitt:
16.04. - 10.08.12

 

Freie Tage

Maifeiertag: 01.05.12

Christi Himmelfahrt: 17.05.12

Pfingstpause: 29.05.12 - 02.06.12

Fronleichnam: 07.06.12


WS 2012/13

 

1. Studienabschnitt:
1. Sem. 22.10.12 - 16.02.13
3. Sem. 15.10.11 - 16.02.13
2. Studienabschnitt:
15.10.12 - 16.02.13

 

Freie Tage

-

 


SS 2013

 

1. Studienabschnitt:
15.04. - 20.07.13
4. Fachsemester: Beginn Biochemie-Praktikum: 08.04.2013
2. Studienabschnitt:
15.04. - 10.08.13

 

Freie Tage

Pfingstpause: 29.05.13 - 01.06.13


 

Änderungen vorbehalten

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