Famulatur
Allgemeines:
Ableistung: Grundsätzlich gilt:
Es müssen also insgesamt 120 Kalendertage nachgewiesen werden, wobei alle Tage gezählt werden, also auch Wochenenden und Feiertage. Unterbrechungen (zum Beispiel durch Krankheit) müssen gesondert aufgezeichnet werden und werden nicht berücksichtigt. Eine Aufteilung in bis zu 5 Abschnitte ist möglich, die Mindestdauer pro Abschnitt beträgt dabei 14 Kalendertage. Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt des LPAs!
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