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Allgemeines

Outgoing Students

Das Studiendekanat Klinik ermuntert alle Freiburger Medizinstudentinnen und -studenten, einen Teil ihrer medizinischen Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Es versucht deshalb, Sie darin zu unterstützen.

Die Austauschprogramme finden Sie auf einer separaten Seite. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Bewerbung.
 

 

Wichtiger Hinweis des Landesprüfungsamtes Baden-Württemberg - NEU-:
Das Landesprüfungsamt hat eine Erklärung zur Anrechnung von benoteten Leistungsnachweisen aus dem Ausland herausgegeben. Eine für die Medizinische Fakultät in Freiburg verbindliche und durch die Studienkommission beschlossene Vorgehensweise finden Sie auf dem folgenden Hinweisblatt. Eine für die Medizinische Fakultät in Freiburg gültige Übersicht über Einzelfächer, Querschnittsbereiche, fächerübergreifende Leistungsnachweise und Blockpraktika finden Sie hier.

 

Famulatur


In den Infokästen vor dem Studiendekanat finden Sie ein Merkblatt des Landesprüfungsamtes und die dazugehörigen Formulare in verschiedenen Sprachen (englischer, französischer oder spanischer Sprache ) zum Thema Famulatur im Ausland.

Für weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an den BVMD (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland). Dort gibt es u.a. eine große Bibliothek mit vielen Erfahrungsberichten, die in der Sprechstunde eingesehen werden können!
 

BVMD (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland)
Sprechstunde: Dienstags 12.15 - 13 Uhr
(nicht während der vorlesungsfreien Zeit)

Hermann Herder Str. 9
(gegenüber der Mensa in der alten Pharmazie)
79104 Freiburg

Tel.: 0761/203-5541
Email: dfa_freiburg@yahoo.com

www.dfa-germany.de

www.ifmsa.org
www.gemsa.info

 

Das Studiendekanat Klinik unterstützt Sie bei Ihren Bewerbungen bei ausländischen Krankenhäusern oder Institutionen z.B. durch das Ausstellen von Dekansbriefen, Vorlagen für official transcripts, Bestätigungen auf Formularen ausländischer Institutionen (z.B. Bewerbungsformularen). Kontaktadressen: Bibliothek von Erfahrungsberichten des DFA, Bücher über Famulatur im Ausland im Buchhandel, KommilitonInnen fragen, Krankhausadressbücher (z.B. für die Schweiz in einem Angang des Deutschen Krankenhausadressbuchs, welches in den Universitätsbibliothek bzw. in der Bibliothek der medizinischen Klinik eingesehen werden kann). Stellungnahme des LPA zur Famulatur: Die Famulatur ist zwischen Physikum und dem 2. Stex während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Während eines Urlaubssemesters kann in der Vorlesungszeit famuliert werden. Im Falle eines Auslandsstudiums, innerhalb dessen gemäß §12 ÄAppO anzurechnende klinische Studienleistungen erbracht worden sind, werden für die Anerkennung der Famulaturen die Semesterferien der betreffenden ausländischen Universität zugrunde gelegt, da eine parallele Anrechnung von Studienleistungen und Famulaturen ausgeschlossen ist. Die unterrichtsfreien Zeiten der betreffenden ausländischen Universität sind durch eine Bescheinigung, ausgestellt von der Universität, nachzuweisen.

 

Mentorenprogramm der Abteilung Hämatologie/Onkologie (Medizinische Klinik I) für Studierende und Wissenschaftler


Der Ärztliche Direktor der Medizinischen Klinik I, Herr Prof. Dr. Mertelsmann, hat sich freundlicherweise angeboten, die guten Auslandskontakte seiner Abteilung qualifizierten Studierenden und Wissenschaftlern zur Verfügung zu stellen.
Aus diesem Grund wurde eine sog. Mentorenliste erstellt. Auf dieser Liste sind sowohl die ausländischen Universitäten zu finden, zu denen die Abteilung Hämatologie/Onkologie Kontakte unterhält, als auch die für die jeweilige Universität zuständige Kontaktperson hier in Freiburg. Wie funktioniert das Mentorenprogramm?

Studierende, die an einer dieser Universitäten im Bereich Hämatologie/Onkologie famulieren, oder ein PJ-Tertial absolvieren möchten, setzen sich bitte per email mit dem jeweiligen Mentor in Verbindung. Nach einem persönlichen Gespräch wird der Mentor über eine mögliche Vermittlung entscheiden. Der Studierende verpflichtet sich, spätestens vier Wochen nach Rückkehr aus dem Ausland einen Erfahrungsbericht beim Auslandsbüro des Studiendekanats einzureichen. Die Berichte werden ins Internet gestellt und sollen nachfolgenden interessierten Studierenden als Orientierung dienen. In Einzelfällen kann ein Reisekostenzuschuss gewährt werden.

 

Ein Jahr im klinischen Studium
  • Für Informationen über Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD, http://www.daad.de) wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt im Rektorat der Albert-Ludwigs-Universität, Fahnenbergplatz, 79085 Freiburg oder im Internet unter http://www.verwaltung.uni-freiburg.de/aaa/

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  • Es gibt die Möglichkeit, sich selbst einen Studienplatz an einer ausländischen Universität zu organisieren. Das Studiendekanat Klinik unterstützt Sie bei Ihren Bewerbungen z.B. durch das Ausstellen von Dekansbriefen, Vorlagen für official transcripts, Bestätigungen auf Formularen ausländischer Institutionen.
  • Die Adressen der Medizinischen Fakultäten in Europa sind in folgender Liste aufgeführt:
    http://www.med-net.nl/institutions/faculties/index.htm  

  • Studienplätze gibt es natürlich auch über die vom Studiendekanat Klinik eingerichteten Austausch-Programme (zu diesen liegen im Studiendekanat Klinik Erfahrungsberichte vor, die die Austauschstudierenden in den vergangenen Jahren verfasst haben): 

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    Die Auswahl erfolgt nach folgenden, gleich gewichteten Kriterien:

    • Persönlichkeit, Soziales Engagement, Studienleistungen, Sprachkenntnisse

    • Bewerbungsunterlagen in vierfacher Ausfertigung (bitte nur einfach geheftet, keine Mappen o.ä.):   

      • der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen mit Lichtbild und Unterschrift ein tabellarischer Lebenslauf Sprachtest des Sprachlehrinstitutes (SLI) der Universität
        (http://www.sli.uni-freiburg.de/) auf den gebräuchlichen Test-Formularen oder TOEFL-Test (für Frankreich genügt der Nachweis, den Leistungskurs in Französich mit befriedigendem Ergebnis absolviert zu haben).  Zeugnisse (min. einmal als beglaubigte Kopie) Motivation für den Auslandsaufenthalt
      • Erklärung zur Anerkennung der Auswahlkriterien

    Die Bewerbung erfolgt ab Mitte November online auf unserer Homepage.

Sprachtests in Französisch können auch am Centre Culturel Français absolviert werden:

Termine für einen Sprachtest bitte telefonisch mit dem Centre Culturel abstimmen:Centre Culturel Français Freiburg e. V.
Münsterplatz 11, 79098 Freiburg
Tel. 00 49 (0) 7 61 - 2 07 39 – 0, Fax – 22
E-Mail info@ccf-fr.deDie Prüfungsgebühren betragen 20,- Euro.

 

Hinweise und Tipps 

 

Rückmeldung und Beurlaubung für TeilnehmerInnen am LLP/Erasmus-Programm

Generell ist zu sagen, dass Studentensekretariat und LPA jeweils eine eigene, unterschiedliche  Semesterzählung durchführen. So ist es möglich, beim Studentensekretariat beurlaubt zu sein, und zugleich das Semester beim LPA als Anrechnungssemester anerkennen zu lassen, wobei das LPA in diesem Falle die Semesteranzahl intern weiterzählt (Voraussetzung sind 6 erworbene Scheine in einem Semester). 
Aktuelle Rückmeldefristen finden Sie hier.
Informationen zur Rückmeldung/Beurlaubung etc. finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats: http://www.studium.uni-freiburg.de/de/service_beratung/zsa1/ Klausuren, die in Freiburg mitgeschrieben werden, können durch das LPA nur anerkannt werden, wenn keine Beurlaubung vorliegt. Streng genommen werden nur Scheine aus Freiburg anerkannt, wenn sie erst nach dem Ende des Sokrates-Jahres erbracht wurden.Zwischen Physikum und dem Beginn des Praktischen Jahres müssen mindestens sechs klinische Semester seitens des LPA anerkannt worden seien, d.h. sollte man damit rechnen, keine weiteren Semester z.B. für eine Doktorarbeit zu benötigen, wäre dies zu beachten. 
Das LPA rechnet auf Anfrage ein Urlaubssemester im Ausland, während dem sechs Scheine erworben wurden, als Anrechnungssemester an und erhöht die interne Zählung dementsprechend. Anerkennung von Scheinen durch das LPA: formloser Antrag, Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Uni, Datenblätter aus Freiburg (Beurlaubung oder Immatr.), Nachweis der besuchten Veranstaltungen an ausländischer Uni (wichtig: explizit den Besuch eines praktischen und theoretischen Teiles u. event. Klausur / mündl. Prüfung getrennt bestätigen lassen), jeweilige Äquivalenzbescheinigung (="Gutachten der Fachvertreter aus Freiburg über Vergleichbarkeit der erbrachten Studienleistungen"). 
Kindergeld: Wird gezahlt bis 27. Lebensjahr (+ Wehrdienst / Zivi), unabhängig von einer Beurlaubung laut Studentensekretariat. 
BAföG: Das Studentensekretariat empfiehlt in Hinblick auf die Förderungshöchstzeit unbedingt eine Beurlaubung bei einem Studienauslandsaufenthalt bis zu zwei Semestern. 

    Fazit: 

    Für das SoSe und in manchen Fällen auch für das WS muß sich der Einzelne entscheiden, ob er nach dem offiziellen Ende seines Auslandsjahres noch weitere Unterrichtsveranstaltungen in Freiburg besuchen bzw. Klausuren schreiben möchte. Danach solltet Ihr Euch entscheiden, ob und wie lange Ihr Euch beurlauben wollt. 
    Wobei wir der Meinung sind, dass es sich bei Sokrates um einen AUSLANDSaufenthalt (und keinen Gasthörerschein) handelt, zu dem ebenso Klausuren gehören. Diese können für Sokrates-Studenten im Bedarsfalle in aller Regel auch in Form von extra mündlichen Prüfungen stattfinden. 
    Ein im Ausland absolviertes Praktikum zählt in jedem Falle, so dass höchstens eine Klausur in Freiburg nachgeschrieben werden müsste (vorherige Absprache mit den jeweiligen Fachvertretern). 
     

 

Carte Culture ("Elsässischer Kulturpass")

    mit Beginn des Wintersemesters 2005/06 wurde endlich auch den Studierenden der Universität Freiburg der Erwerb der carte culture ("Elsässischer Kulturpass") zu vergünstigten Konditionen ermöglicht.

    Der Pass berechtigt zum ermäßigten Besuch verschiedener kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen im Elsass. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

     

    Versichungsschutz bei Studienaufenthalten oder Praktika im Ausland

    Durch Entrichtung des Sozialbeitrags besteht für alle immatrikulierten Studierenden der Hochschulen, die dem Studentenwerk Freiburg zugeordnet sind, Versicherungsschutz in der Freizeitunfallversicherung und in der Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz gilt auch bei Beurlaubung und während der Teilnahme an Praxissemestern bzw. Praktika, die vorgeschrieben oder der Erreichung des Studienziels dienlich sind. Nähere Infos hierzu unter www.studentenwerk-freiburg.de ("BAföG- & Finanzen"). Immatrikulierte Studentinnen und Studenten, die ein Praktikum, ein Auslands- oder Praxissemester absolvieren möchten, können beim Studentenwerk Freiburg eine Versicherungsbestätigung zur Haftpflichtversicherung beantragen. Einfach folgende Daten per Mail an Karl-Heinz Hermle senden: Name und Vorname / Geburtsdatum / Heimatanschrift / Ort, an dem das Praktikum, das Praxis- oder Auslandssemester absolviert wird / genaue Bezeichung der Einrichtung / genaue Dauer des Praktikums, Praxis- oder Auslandssemesters (von - bis). Die Deckungssummen betragen bei Personen- und Sachschäden pauschal 2.000.000 Euro, bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Kein Versicherungsschutz besteht bei Praktika, die von den Studierenden in eigener Initiative durchgeführt werden. Für Praktika in USA oder Kanada kann bei Herrn Hermle eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt 65,45 Euro.

    Kontakt: Karl-Heinz Hermle

    Sozialberater Studentenwerk Freiburg

    Schreiberstraße 12 - 16

    79098 Freiburg

    Telefon 0761 / 2101 - 233

    Telefax 0761 / 2101 - 5 - 233

    hermle@studentenwerk.uni-freiburg.de

    Sprechzeiten: Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr, Do zusätzlich 13.30 - 16.00 Uhr

    Für eine Krankenversicherung muss jede/r Studierende jedoch selbst sorgen. Insbesondere ist mit der eigenen Krankenversicherung abzuklären wie lange der Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalt gültig ist. Manche Versicherungen haben hier eine 3 Monatsfrist. Um einen möglichst umfassenden Schutz für den gesamten Auslandsaufenthalt zu gewährleisten, bietet das Studentenwerk eine Reiseversicherung als Paket mit mehreren Einzelversicherungen an. Die isa-Reiseversicherung können Studierende bis 35 Jahre abschließen. Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage www.isa-office.de.
     

    Finanzierung des Auslandsaufenthaltes - BAföG und Bildungskredit Einige Hinweise zum "neuen" BAföG und zum Bildungskredit, die
    beide ab dem 1.4.2002 in Kraft getreten sind: 1. BAföG: Betroffen von der Neuregelung (Z.B. keine Auslandszuschläge für EU)
    sind BAföG-Geförderte, deren Antrag nach dem 1.4.2002 gestellt
    wurde. Also werden BAföG-Geförderte, die vor diesem Datum eine
    Bewilligung erhalten haben, noch nach den "alten" Bedingungen
    behandelt. Da aber die Bewilligungen jährlich neu ausgesprochen
    werden, dürfte die Neuregelung bald flächendeckend greifen. Obwohl es nun keine Auslandszuschläge (allerdings noch
    Zuschuss zu Reisekosten, Krankenversicherung,
    Studiengebühren) mehr gibt für ein Studium innerhalb der EU, muss
    der Antrag auf Mitnahme des Inlands-BAföG ins Ausland weiterhin bei
    den bekannten Auslands-BaföG-Ämtern gestellt werden. 2. Bildungskredit

    Sie haben sicher der Presse entnommen, dass die Bundesregierung ein Bildungskredit-Programm aufgelegt hat, das Studierenden die
    Möglichkeit gibt (unabhängig vom Einkommen der Eltern) auch für ein
    Auslandsstudium oder Auslandspraktikum (bis 24 Monate) weltweit einen
    zinsgünstigen Bildungskredit bei der Deutschen Ausgleichsbank (zu
    beantragen über Bundesverwaltungsamt: www.bildungskredit.de)
    aufzunehmen. Der max. Förderbetrag beträgt 300 EURO monatlich. Auch
    die Rückzahlungsmodalitäten sind moderat. Vielleicht (und
    hoffentlich) nutzen auch unsere ERASMUS-Studierenden dieses
    Finanzierungsangebot zur (Ko-)finanzierung ihres Auslandsaufenthalts.

 
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