Allgemeines
| Outgoing Students
Das Studiendekanat Klinik ermuntert alle Freiburger Medizinstudentinnen und -studenten, einen Teil ihrer medizinischen Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Es versucht deshalb, Sie darin zu unterstützen.
Die Austauschprogramme finden Sie auf einer separaten Seite. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Bewerbung. |
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Wichtiger Hinweis des Landesprüfungsamtes Baden-Württemberg - NEU-:
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| Famulatur | |||
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Für weitere Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an den BVMD (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland). Dort gibt es u.a. eine große Bibliothek mit vielen Erfahrungsberichten, die in der Sprechstunde eingesehen werden können!
Das Studiendekanat Klinik unterstützt Sie bei Ihren Bewerbungen bei ausländischen Krankenhäusern oder Institutionen z.B. durch das Ausstellen von Dekansbriefen, Vorlagen für official transcripts, Bestätigungen auf Formularen ausländischer Institutionen (z.B. Bewerbungsformularen). Kontaktadressen: Bibliothek von Erfahrungsberichten des DFA, Bücher über Famulatur im Ausland im Buchhandel, KommilitonInnen fragen, Krankhausadressbücher (z.B. für die Schweiz in einem Angang des Deutschen Krankenhausadressbuchs, welches in den Universitätsbibliothek bzw. in der Bibliothek der medizinischen Klinik eingesehen werden kann). Stellungnahme des LPA zur Famulatur: Die Famulatur ist zwischen Physikum und dem 2. Stex während der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Während eines Urlaubssemesters kann in der Vorlesungszeit famuliert werden. Im Falle eines Auslandsstudiums, innerhalb dessen gemäß §12 ÄAppO anzurechnende klinische Studienleistungen erbracht worden sind, werden für die Anerkennung der Famulaturen die Semesterferien der betreffenden ausländischen Universität zugrunde gelegt, da eine parallele Anrechnung von Studienleistungen und Famulaturen ausgeschlossen ist. Die unterrichtsfreien Zeiten der betreffenden ausländischen Universität sind durch eine Bescheinigung, ausgestellt von der Universität, nachzuweisen.
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Mentorenprogramm der Abteilung Hämatologie/Onkologie (Medizinische Klinik I) für Studierende und Wissenschaftler |
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| Ein Jahr im klinischen Studium | |||
Die Adressen der Medizinischen Fakultäten in Europa sind in folgender Liste aufgeführt:
Sprachtests in Französisch können auch am Centre Culturel Français absolviert werden:
Termine für einen Sprachtest bitte telefonisch mit dem Centre Culturel abstimmen:Centre Culturel Français Freiburg e. V.
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| Hinweise und Tipps | |||
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Generell ist zu sagen, dass Studentensekretariat und LPA jeweils eine eigene, unterschiedliche Semesterzählung durchführen. So ist es möglich, beim Studentensekretariat beurlaubt zu sein, und zugleich das Semester beim LPA als Anrechnungssemester anerkennen zu lassen, wobei das LPA in diesem Falle die Semesteranzahl intern weiterzählt (Voraussetzung sind 6 erworbene Scheine in einem Semester). Aktuelle Rückmeldefristen finden Sie hier. Informationen zur Rückmeldung/Beurlaubung etc. finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats: http://www.studium.uni-freiburg.de/de/service_beratung/zsa1/ Klausuren, die in Freiburg mitgeschrieben werden, können durch das LPA nur anerkannt werden, wenn keine Beurlaubung vorliegt. Streng genommen werden nur Scheine aus Freiburg anerkannt, wenn sie erst nach dem Ende des Sokrates-Jahres erbracht wurden.Zwischen Physikum und dem Beginn des Praktischen Jahres müssen mindestens sechs klinische Semester seitens des LPA anerkannt worden seien, d.h. sollte man damit rechnen, keine weiteren Semester z.B. für eine Doktorarbeit zu benötigen, wäre dies zu beachten. Das LPA rechnet auf Anfrage ein Urlaubssemester im Ausland, während dem sechs Scheine erworben wurden, als Anrechnungssemester an und erhöht die interne Zählung dementsprechend. Anerkennung von Scheinen durch das LPA: formloser Antrag, Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Uni, Datenblätter aus Freiburg (Beurlaubung oder Immatr.), Nachweis der besuchten Veranstaltungen an ausländischer Uni (wichtig: explizit den Besuch eines praktischen und theoretischen Teiles u. event. Klausur / mündl. Prüfung getrennt bestätigen lassen), jeweilige Äquivalenzbescheinigung (="Gutachten der Fachvertreter aus Freiburg über Vergleichbarkeit der erbrachten Studienleistungen"). Kindergeld: Wird gezahlt bis 27. Lebensjahr (+ Wehrdienst / Zivi), unabhängig von einer Beurlaubung laut Studentensekretariat. BAföG: Das Studentensekretariat empfiehlt in Hinblick auf die Förderungshöchstzeit unbedingt eine Beurlaubung bei einem Studienauslandsaufenthalt bis zu zwei Semestern. Fazit:
mit Beginn des Wintersemesters 2005/06 wurde endlich auch den Studierenden der Universität Freiburg der Erwerb der carte culture ("Elsässischer Kulturpass") zu vergünstigten Konditionen ermöglicht. Der Pass berechtigt zum ermäßigten Besuch verschiedener kultureller Einrichtungen und Veranstaltungen im Elsass. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Versichungsschutz bei Studienaufenthalten oder Praktika im Ausland Durch Entrichtung des Sozialbeitrags besteht für alle immatrikulierten Studierenden der Hochschulen, die dem Studentenwerk Freiburg zugeordnet sind, Versicherungsschutz in der Freizeitunfallversicherung und in der Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz gilt auch bei Beurlaubung und während der Teilnahme an Praxissemestern bzw. Praktika, die vorgeschrieben oder der Erreichung des Studienziels dienlich sind. Nähere Infos hierzu unter www.studentenwerk-freiburg.de ("BAföG- & Finanzen"). Immatrikulierte Studentinnen und Studenten, die ein Praktikum, ein Auslands- oder Praxissemester absolvieren möchten, können beim Studentenwerk Freiburg eine Versicherungsbestätigung zur Haftpflichtversicherung beantragen. Einfach folgende Daten per Mail an Karl-Heinz Hermle senden: Name und Vorname / Geburtsdatum / Heimatanschrift / Ort, an dem das Praktikum, das Praxis- oder Auslandssemester absolviert wird / genaue Bezeichung der Einrichtung / genaue Dauer des Praktikums, Praxis- oder Auslandssemesters (von - bis). Die Deckungssummen betragen bei Personen- und Sachschäden pauschal 2.000.000 Euro, bei Vermögensschäden 50.000 Euro. Kein Versicherungsschutz besteht bei Praktika, die von den Studierenden in eigener Initiative durchgeführt werden. Für Praktika in USA oder Kanada kann bei Herrn Hermle eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Prämie beträgt 65,45 Euro. Kontakt: Karl-Heinz Hermle Sozialberater Studentenwerk Freiburg Schreiberstraße 12 - 16 79098 Freiburg Telefon 0761 / 2101 - 233 Telefax 0761 / 2101 - 5 - 233 hermle@studentenwerk.uni-freiburg.de Sprechzeiten: Mo - Fr 9.00 - 12.00 Uhr, Do zusätzlich 13.30 - 16.00 Uhr Für eine Krankenversicherung muss jede/r Studierende jedoch selbst sorgen. Insbesondere ist mit der eigenen Krankenversicherung abzuklären wie lange der Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalt gültig ist. Manche Versicherungen haben hier eine 3 Monatsfrist. Um einen möglichst umfassenden Schutz für den gesamten Auslandsaufenthalt zu gewährleisten, bietet das Studentenwerk eine Reiseversicherung als Paket mit mehreren Einzelversicherungen an. Die isa-Reiseversicherung können Studierende bis 35 Jahre abschließen. Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage www.isa-office.de. Finanzierung des Auslandsaufenthaltes - BAföG und Bildungskredit Einige Hinweise zum "neuen" BAföG und zum Bildungskredit, die Sie haben sicher der Presse entnommen, dass die Bundesregierung ein Bildungskredit-Programm aufgelegt hat, das Studierenden die |
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